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LKW Führerschein C/CE

LKW fahren bedeutet Verantwortung, Präzision und echtes Können.
Im SCHWERLAST AUSBILDUNGSZENTRUM in Heidenheim an der Brenz bilden wir Dich praxisnah für die LKW-Führerscheinklassen C/CE aus. Unsere erfahrenen Fahrlehrer begleiten Dich von der Theorie über die praktische Ausbildung bis zur erfolgreichen Prüfung.

Möchtest Du den LKW gewerblich als Berufskraftfahrer fahren, kann zusätzlich eine Qualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) erforderlich sein. Auch die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kannst Du bei uns absolvieren. Welche Qualifikation Du benötigst, hängt unter anderem von Deiner bisherigen Fahrerlaubnis und deren Erwerbsdatum ab – wir beraten Dich hierzu gerne persönlich und professionell. 👍

Nachfolgend findest Du alle wichtigen Informationen zu den Führerscheinklassen C und CE.

LKW Führerscheinklasse C

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhängermit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

    • Mindestalter 21 Jahre
    • Mindestalter 18 Jahre nach
      • erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrer­qualifikationsgesetzes
        vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,
      • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
      • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufs­kraftfahrerin“,
      • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
      • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und
        Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen
        vermittelt werden,
    • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
    • Vorbesitz erforderlich: Klasse B
    • Beinhaltet Klasse: C1

 

Ausbildungseinheiten:

LKW Führerscheinklasse CE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

    • Mindestalter 21 Jahre
    • Mindestalter 18 Jahre
      • nacherfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrer­qualifikationsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1958) in der jeweils geltenden Fassung,
      • für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
      • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufs­kraftfahrerin“,
      • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
      • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und
        Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
    • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
    • Vorbesitz erforderlich: Klasse C
    • Beinhaltet Klasse: C1E, BE u. T, sowie DE bei Besitz D

Ausbildungseinheiten:

Unsere Ausbildungsmaßnahmen für die Führerscheinklassen C und CE sind nach AZAV zugelassen und können bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis zu 100 % über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden. Die Förderung ist auch für einzelne Maßnahmen, beispielsweise nur für die Klasse C oder CE, möglich.

Deinen Bildungsgutschein kannst Du direkt bei uns einlösen. Gerne beraten wir Dich persönlich und professionell zu Deinen Fördermöglichkeiten. 👍

Bei Fragen kontaktiere uns einfach über die angegebenen Möglichkeiten oder komm‘ einfach bei uns in der Fahrschule vorbei.
Wir beraten Dich gerne umfassend und professionell. 😊

Via Telefon erreichst du uns unter folgender Nummer: 07321 / 3069535

Bei Fragen zum LKW Führerschein schreib' uns einfach eine Mail an info@schwerlast-ausbildungszentrum.de

Wir sind auch per WhatsApp erreichbar.