BKF Weiterbildungsmodule 1–5
Für gewerblich tätige Berufskraftfahrer besteht gemäß dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) eine gesetzliche Weiterbildungspflicht. Betroffen sind alle Fahrerinnen und Fahrer der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE, die beruflich mit LKW oder Bus unterwegs sind.
Die Weiterbildung ist grundsätzlich alle fünf Jahre zu absolvieren und umfasst insgesamt 35 Unterrichtseinheiten à 60 Minuten. Diese können flexibel in fünf Ausbildungseinheiten zu jeweils sieben Unterrichtseinheiten absolviert werden. Eine abschließende Prüfung ist nicht erforderlich.
Nach Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildung wird die Berufskraftfahrerqualifikation durch den Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) nachgewiesen. Bereits im Führerschein eingetragene Schlüsselzahlen 95 behalten bis zu ihrem jeweiligen Ablauf ihre Gültigkeit.
Die Inhalte der Weiterbildung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) und vermitteln wichtige Kenntnisse für Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und den professionellen Berufsalltag im Personen- und Güterverkehr.
Unsere Ausbildungsmaßnahmen für die fünf BKF-Weiterbildungsmodule sind nach AZAV zugelassen und können bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis zu 100 % über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden.
Deinen Bildungsgutschein kannst Du direkt bei uns einlösen. Gerne beraten wir Dich persönlich und professionell zu Deinen Fördermöglichkeiten. 👍
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