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BUS Führerschein D/DE

Bus fahren ist mehr als nur ein Führerschein.
Im SCHWERLAST AUSBILDUNGSZENTRUM in Heidenheim an der Brenz bilden wir Dich praxisnah für die Bus-Führerscheinklassen D/DE aus. Unsere erfahrenen Fahrlehrer begleiten Dich von der Theorie über die praktische Ausbildung bis zur erfolgreichen Prüfung.

Für Deine Tätigkeit als Busfahrer benötigst Du neben der Fahrerlaubnisklasse grundsätzlich auch die entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation nach dem BKrFQG. Die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung für Berufskraftfahrer kannst Du ebenfalls bei uns absolvieren. Welche Qualifikation Du benötigst, hängt unter anderem von Deiner bisherigen Fahrerlaubnis und deren Erwerbsdatum ab – wir beraten Dich hierzu gerne persönlich und professionell. 👍

Nachfolgend findest Du alle wichtigen Informationen zu den Führerscheinklassen D und DE.

Führerscheinklasse D

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

    • Mindestalter 24 Jahre
    • Mindestalter 23 Jahre
      • nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG,
    • Mindestalter 21 Jahre
      • nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des BKrFQG oder
      • nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG im Linienverkehrbis 50 km,
    • Mindestalter 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
      • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufs­kraftfahrerin“,
      • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
      • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und
        Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen
        vermittelt werden,
    • Mindestalter 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km,
    • Mindestalter 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste.
    • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
    • Vorbesitz erforderlich: Klasse B
    • Beinhaltet Klasse: D1
  1.  

Ausbildungseinheiten:

Bild Theorie und Praxisstunden Klasse D

Führerscheinklasse DE

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

    • Mindestalter 24 Jahre
    • Mindestalter 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2 des BKrFQG,
    • Mindestalter 21 Jahre
      • nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des BKrFQG oder
      • nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung nach § 4 Absatz 2
        des BKrFQG im Linienverkehrbis 50 km,
    • Mindestalter 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
      • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufs­kraftfahrerin“,
      • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder
      • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und
        Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen
        vermittelt werden,
    • Mindestalter 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km,
    • Mindestalter 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d bei Fahrten ohne Fahrgäste.
    • Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
    • Vorbesitz erforderlich: Klasse B
    • Beinhaltet Klasse: D1E, BE

 

Ausbildungseinheiten:

Unsere Ausbildungsmaßnahmen für die Führerscheinklassen D und DE sind nach AZAV zugelassen und können bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis zu 100 % über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters gefördert werden. Die Förderung ist auch für einzelne Maßnahmen, beispielsweise nur für die Klasse D oder DE, möglich.

Deinen Bildungsgutschein kannst Du direkt bei uns einlösen. Gerne beraten wir Dich persönlich und professionell zu Deinen Fördermöglichkeiten. 👍

Bei Fragen kontaktiere uns einfach über die angegebenen Möglichkeiten oder komm‘ einfach bei uns in der Fahrschule vorbei.
Wir beraten Dich gerne umfassend und professionell. 😊

Via Telefon erreichst du uns unter folgender Nummer: 07321 / 3069535

Bei Fragen zum Busführerschein schreib' uns einfach eine Mail an info@schwerlast-ausbildungszentrum.de

Wir sind auch per WhatsApp erreichbar.